Das können Mieter von der Steuer absetzen
Renovierung ✓ Putzfrau ✓ Arbeitszimmer ✓ Telefon & Internet ✓ Doppelter Haushalt ✓ Umzug ✓ Was Mieter absetzen können ➔ StudentenSteuererklärung.de
Studenten können viele Wohnkosten steuerlich geltend machen
Das Wohnen wird gerade in beliebten Studentenstädten immer teurer. Rund 3.600 Euro müssen Studierende im Durchschnitt pro Jahr an Mietkosten stemmen. Auch die Ausgaben für Nebenkosten wie Strom, Heizung oder Wasser (die “zweite Miete”) klettern vielerorts nach oben. Einige Wohnkosten können Studenten aber zum Glück von der Steuer absetzen oder als Verluste vom Finanzamt feststellen lassen. Auf diese Weise gibt’s nicht selten pro Jahr mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro vom Staat zurück.
Es spielt keine Rolle, in welcher Form Studenten zur Miete am Studienort wohnen: Ob Single-Wohnung, Wohnung mit Freundin oder Freund, Zimmer in WG oder Studentenwohnheim - per Steuererklärung können bestimmte Aufwendungen zum Unterhalt einer Unterkunft geltend gemacht werden. Insbesondere im Fall einer doppelten Haushaltsführung lassen sich viele Ausgaben vom Staat zurückholen. Darunter etwa Fahrtkosten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände für den zweiten Haushalt.
Das können Mieter von der Steuer absetzen
Handwerker
An Reparatur- und Renovierungsarbeiten, die nicht der Vermieter bezahlt, beteiligt sich der Staat mit 20 Prozent. Maximal können pro Jahr Handwerkerleistungen bis 6.000€ beim Finanzamt eingereicht und damit bis zu 1.200€ zurückgeholt werden.
Putzhilfe
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Wohnung putzen, Rasen mähen oder Schnee schippen können zu 20 Prozent abgesetzt werden, wenn die Arbeiten von einem Dienstleister verrichtet werden. Maximal gibt’s hier 4.000€ im Jahr vom Staat zurück.
Umzug
Bei einem Umzug sind Transportkosten, Reisekosten für die Wohnungssuche oder doppelte Mietzahlungen absetzbar. Es können entweder Rechnungen eingereicht oder einfach die Umzugskostenpauschale genutzt werden. Die Umzugskostenpauschale verändert sich regelmäßig. Bis 31.03.2019 konnten 787 Euro abgesetzt werden, bis 29.02.2020 waren es 811 Euro. Seit März 2020 beträgt die Umzugskostenpauschale 820 Euro.
Arbeitszimmer
Wer einen abgetrennten Bereich der Wohnung nahezu ausschließlich als Arbeitszimmer für das Studium oder einen Nebenjob nutzt, kann Ausgaben für Miete, Heizung und Strom anteilig an den Gesamtkosten der Wohnung geltend machen.
Telefon & Internet
An den Kosten für den Telefon- und Internetanschluss beteiligt sich der Staat. Hier kann man pro Monat pauschal 20€ absetzen. Damit können in der Regel bis zu 240€ im Jahr ohne Rechnungen oder andere Nachweise geltend gemacht werden.
Doppelter Haushalt
Liegt eine
doppelte Haushaltsführung vor, können Miete und viele weitere Kosten komplett von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn z.B. am Studienort nur eine Zweitwohnung unterhalten wird und der Erstwohnsitz am Heimatort liegt.
Welche Belege brauche ich zum Absetzen der Wohnkosten?
- Handwerkerrechnungen können nur dann abgesetzt werden, wenn sie dem Erhalt oder der Renovierung dienen, es darf nichts Neues geschaffen werden. Der Rechnungsbetrag sollte überwiesen werden, dann reichen Kontoauszug & Rechnung als Nachweis. Barzahlungen werden meist nicht anerkannt.
- Auch wer haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen will, sollte entsprechende Rechnungen per Überweisung begleichen und kann dann per Kontoauszug & Rechnung die Aufwendungen nachweisen. Barzahlungen werden meist nicht anerkannt.
- Die Kosten für einen Umzug können entweder durch Vorlage von Rechnungen (für Umzugsunternehmen, Übernachtungskosten, Maklergebühren etc.) nachgewiesen werden. Alternativ kann grundsätzlich auch die Umzugskostenpauschale (seit März 2020 820€ für Singles) beansprucht werden, hier reicht der Nachweis durch die neue Meldebescheinigung.
- Wer ein Arbeitszimmer geltend machen will, muss nachweisen können, dass es sich dabei um einen abgetrennten Bereich handelt. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage einer aussagekräftigen Fotografie erfolgen.
- Für Telefon- und Internetkosten akzeptieren die Finanzämter in der Regel 20 Euro pro Monat. Hierfür sind keine Nachweise erforderlich.
- Damit eine doppelte Haushaltsführung anerkannt wird, müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt werden. Mehr Informationen dazu gibt es hier.